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Mit der Anmeldung ihres Kindes bzw. Kinder akzeptieren Sie unsere unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand der AGB: September 2020

§ 1 – Vertragspartner, Vertragsgegenstand

Der Verein „Kleine Füchse e. V.“ ist eine Elterninitiative, im Folgenden Veranstalter genannt,
der die sogenannten Ferienspiele unter den nachstehenden Nutzungsbedingungen durchführt,
die damit wesentlicher Bestandteil des Auftrages sind. Vertragspartner ist der Verein „Kleine
Füchse“ e.V.

§ 2 – Vertragsschluss

Zum Zwecke des Vertragsschlusses stellt der Auftraggeber eine Terminanfrage an den
Veranstalter. Der Betreuungsvertrag kommt mit der Terminbestätigung durch den
Veranstalter zustande. Die Bestätigung erfolgt nach Prüfung der Anfrage durch eine E-Mail.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3 – An- und Abreise, Verpflegung

(1) Der Auftraggeber organisiert und finanziert eigenverantwortlich die An- und Abreise.
(2) Die Mittagsessensverpflegung erfolgt durch den Veranstalter gegen Übernahme eines
Kostenbeitrags durch den Auftraggeber. Für die weitere Verpflegung (Frühstück,
Lunchpakete bei Ausflügen) sorgen die Eltern.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Kind pünktlich zu bringen und pünktlich
abzuholen. Sonderregelungen müssen mit den Mitarbeitern des Veranstalters
abgesprochen werden.

§ 4 – Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen

(1) Während des Aufenthalts auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich ist den
Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen des Veranstalters und somit den
Anweisungen der Mitarbeiter des Ferienspiele sowie des Sicherheitspersonals des
Forschungszentrum Jülich Folge zu leisten.
(2) Kinder, deren Verhalten für die Gruppe unzumutbar ist und die ihr Verhalten auch
nach wiederholter Ermahnung nicht ändern, können von den Ferienspielen
ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Kinder, die sich selbst wiederholt in Gefahr
bringen. Schadenersatzansprüche bestehen in solchen Fällen nicht.
(3) Über Allergien (z. B. Lebensmittel, Insektenstiche etc.) oder chronische Krankheiten
(z. B. Asthma, Pseudokrupp etc.) des Kindes sind die Mitarbeiter des Veranstalters
schriftlich zu informieren. Für zu verabreichende Medikamente übernimmt der
Veranstalter oder dessen Mitarbeiter keine Verantwortung.
(4) Akut kranke Kinder können nicht an den Ferienspielen teilnehmen. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, Erkrankungen des Kindes, besonders Infektionskrankheiten wie
Masern, Scharlach, Keuchhusten oder Bindehautentzündung dem Veranstalter und
dessen Mitarbeitern unverzüglich mitzuteilen. Bei Verdacht auf Erkrankung während
der Betreuungszeiten werden die Personensorgeberechtigten sofort benachrichtigt. Sie
müssen das erkrankte Kind dann umgehend abholen.

§5 – Rechnung, Preise

Die Durchführung des Auftrags erfolgt zu den in der Rechnung angegebenen Preisen in Euro.
Die Rechnung wird dem Auftraggeber vom Veranstalter vier Wochen vor Beginn der
Ferienspiele per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail Adresse zugesandt. Die
Rechnung ist sofort zu begleichen. Bei fehlender Überweisung entfällt das Recht auf den
zugesagten Vertrag.

§ 6 – Rücktrittsrecht, Kostenerstattung

(1) Der Auftraggeber kann bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten. Voraussetzung ist der rechtzeitige Zugang einer schriftlichen
Rücktrittserklärung. Das bis dahin überwiesene Geld wird zeitnah zurückerstattet.
(2) Der Veranstalter kann ebenfalls kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn die
Ferienspiele aufgrund fehlenden Personals oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen nicht durchgeführt und ein Ersatztermin nicht gefunden werden kann. In diesem Fall wird der nach § 6 in Rechnung gestellte Betrag nicht fällig bzw. wird zurückerstattet. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 7 – Haftung

(1) Die Haftung des Veranstalters, der Kleinen Füchse e.V. oder seiner Erfüllungsgehilfen für
Schäden des Auftraggebers, dessen Mitarbeiter oder sonstiger Personen, die an den
Veranstaltungen teilnehmen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, seiner Erfüllungsgehilfen oder der
teilnehmenden Personen und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf). Insoweit haften der Veranstalter, der Kleinen Füchse e.V. und seine Erfüllungsgehilfen
für jeden Grad des Verschuldens.
(3) Mit Ausnahme der Haftungsfälle nach Abs. 2 beschränkt sich die Haftung des
Veranstalters zudem auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 8 – Datenschutz

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners
nur für vertraglich vereinbarte Zwecke unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
verarbeiten oder nutzen.

§ 9 – Erfüllungsort, Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jülich. Es gilt deutsches Recht.

§ 10 – Schlussbestimmungen

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf
wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck
entsprechen.
(2) Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Veranstalters. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig,
wenn der Veranstalter ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt und diese
Abwehrklausel schriftlich aufgehoben wird.